§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen Leon Sträßer, Oberer Gaisbergweg 42/2, 69115 Heidelberg (nachfolgend „Synqro" oder „Anbieter") und seinen Kunden (nachfolgend „Kunde").
(2) Synqro erbringt Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Verbraucherverträge sind ausgeschlossen.
§ 2 Vertragsgegenstand
Synqro entwickelt, implementiert und betreibt maßgeschneiderte KI-gestützte Workflow-Lösungen für Unternehmen aller Branchen. Konkrete Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Angebote von Synqro sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Beginn der Leistungserbringung zustande.
(2) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Textform.
§ 4 Leistungen und Mitwirkungspflichten
(1) Synqro erbringt die vereinbarten Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nach dem Stand der Technik.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass alle für die Leistungserbringung erforderlichen Daten, Zugänge und Mitwirkungshandlungen rechtzeitig zur Verfügung stehen. Verzögerungen aufgrund unterlassener Mitwirkung gehen nicht zu Lasten von Synqro.
§ 5 Vergütung und Zahlung
(1) Setup-Gebühren werden bei Vertragsschluss in Rechnung gestellt und sind binnen 14 Tagen fällig.
(2) Monatliche Servicegebühren werden monatlich im Voraus in Rechnung gestellt und sind binnen 14 Tagen fällig.
(3) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
§ 6 Laufzeit und Kündigung
(1) Verträge haben eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten, sofern nicht anders vereinbart.
(2) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Kündigungen bedürfen der Textform.
§ 7 Datenschutz und Datensicherheit
(1) Synqro verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf Servern innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Bei Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 DSGVO schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ab.
(3) Im Rahmen risikoreicher Verarbeitungen (Art. 35 DSGVO) erstellt Synqro auf Wunsch des Kunden eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DPIA).
§ 8 Haftung
(1) Synqro haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet Synqro nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Die Haftung ist auf das Doppelte der vom Kunden in den letzten 12 Monaten gezahlten Vergütung begrenzt.
§ 9 Geheimhaltung
Die Parteien verpflichten sich zur Geheimhaltung aller im Rahmen des Vertrags bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse — auch über das Vertragsende hinaus.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Heidelberg, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Hinweis: Diese AGB sind ein Template und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Vor Verwendung durch einen Fachanwalt für Vertrags- und IT-/Wirtschaftsrecht prüfen lassen — insbesondere § 8 (Haftung) und Klauseln zur Mindestlaufzeit (B2B vs. AGB-Kontrolle).